Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Fliesen-und Natursteinhaus Garber GmbH.
1. Geltung
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Sofern eine der nachstehenden Verkaufs- Liefer-und Zahlungsbedingungen durch anderslautende Rechtssprechungen ungültig werden sollte, gilt als vereinbart, dass die Rechtsgültigkeit der übrigen Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen in ihrer Gesamtheit nicht berührt wird.
2. Angebote / Aufträge
Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Aufträge sind erst dann verbindlich wenn sie unsererseits und seitens des Auftraggebers schriftlich bestätigt sind. Die Anzahlung beträgt 50% der Auftragssumme.
3. Preise
Alle von uns genannte Preise sind Nettopreise exklusive Umsatzsteuer- im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zu den Preisen hinzugerechnet. Zur Verrechnung kommen die angegebenen Preise laut Angebot. Nachträglich vereinbarte Auftragsänderungen werden zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
4. Lieferung
Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich bei unvorhersehbaren oder vom Parteiwillen unabhängigen Umständen, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, kriegerischer Ereignisse, behördlicher Eingriffe, Energiemangel oder Arbeitskonflikte. Die vorgenannten Umstände berechtigen den Verkäufer auch dann zu einer Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. Verzugspönale oder Schadenersatzansprüche für verspätete Lieferungen sind ausgeschlossen.
5. Zustellung
Unsere Preise verstehen sich ab Werndorf. Für gewünschte Zustellung verrechnen wir einen Frachtkostenanteil. Transportschäden müssen dem Transporteur sofort gemeldet werden und im Frachtbrief vermerkt werden.
6. Toleranzen
Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Der Kunde ist verantwortlich, auch Mengen, die von uns ermittelt wurden zu kontrollieren. Abweichungen von Prospektangaben Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und Qualitäten bleiben vorbehalten. Kleine Farbabweichungen innerhalb der gleichen Charge sind zu tolerieren.
7. Gewährleistung
Wir behalten uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
8. Umtausch und Warenrücknahme
Wir sind nicht verpflichtet Waren umzutauschen oder zurückzunehmen. Erklären wir uns dennoch freiwillig dazu bereit, so gelten folgende Bedingungen:
- nur innerhalb von 14 Tagen,
- nur Lagerware( ausgeschlossen sind daher Sonderbestellware und Abverkaufsware) ,
- nur wenn idente Ware in gleicher Farbnuance und gleichem Kaliber bei uns noch auf Lager ist,-
- nur original verpackte und unbeschädigte Ware in vollen Verpackungseinheiten
Vergütet wird der Kaufpreis abzüglich 15% Manipulationsgebühr, abzüglich eventueller Rückholkosten und abzüglich eines eventuellen bei der Kaufpreiszahlung abgezogenen Skontos als Materialgutschrift.
9. Zahlung
Die Rechnungslegung erfolgt soweit möglich mit der Lieferung. Zahlungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Bei Zahlungsverzug werden 10% p. a Verzugszinsen vereinbart. Für Mahnungen verrechnen wir 5 Euro. Die zur Einbringung unserer Forderung notwendigen Kosten sind vom Kunden zu begleichen. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, sowie begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen und Sicherstellungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so sind wir jederzeit berechtigt unser Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen.
11. Annahmeverzug
Wird die Ware nach erfolgloser Nachfristsetzung nicht abgeholt so sind wir berechtigt entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwenden.
12. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, insbesondere Konkurs, mangelndem Vermögen oder Zahlungsverzug sind wir vom Rücktritt des Vertrages berechtigt. Für den Falle des Rücktritts des Kunden sind wir berechtigt einen pauschalierten Schadenersatz von 40% des Bruttorechnungsbeitrages einzufordern.
13. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht- Bezirksgericht Graz- Ost
1.1.2013 – Fliesen-und Natursteinhaus Garber GmbH, Bundesstrasse 112, 8402 Werndorf